Evaluierungsergebnisse – Pflicht und Kür

Vorab: Unsere Aufgabe sehen wir im Bereich der Evaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG, nicht im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).

Die Evaluierung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Unsere Aufgabe ist also, für unsere Kunden ihre gesetzeskonforme Umsetzung effizient sicherzustellen. Und das tun wir selbstverständlich! Daher basiert auch jedes Offert, das wir stellen, ausschließlich auf dem Aufwand, der für eine dem ASchG entsprechende Evaluierung erforderlich ist. Trotzdem fallen bei Evaluierungsprojekten aber zusätzliche Ergebnisse an, die eher im Bereich der BGF verortet sind.

Evaluierungsergebisse – die Kür

Die Informationen, die wir im Rahmen jeder Evaluierung über Stärken und Schwächen in einem Unternehmen „automatisch“ erhalten, gehen nämlich weit über die im ASchG festgeschriebenen Verpflichtungen hinaus. Natürlich, Fehlbelastungen müssen beurteilt und angemessene Maßnahmen entwickelt werden. Wir erfahren von den Beschäftigten aber zum Beispiel auch, welche Faktoren im Bereich der Arbeitsgestaltung, der Arbeitsabläufe oder der Führung motivationsförderlich sind und welche eher nicht. Wir erfahren, wie es um die Mitarbeiterbindung steht etc. Diese Aspekte sind nicht unmittelbar Thema der Evaluierung, sie fallen aber „automatisch“ an. Warum? 

  • Weil es de facto unmöglich ist, beispielsweise die Themen Stress und Motivation strikt voneinander zu trennen und
  • weil die Beschäftigten uns vertrauen (Hier haben wir als externe Expert*innen mit der Verpflichtung zur Vertraulichkeit selbst gegenüber Unternehmen mit bestmöglichem Betriebsklima einen „Startvorteil“. Es ist einfach leichter, kritische Anmerkungen gegenüber vertrauenswürdigen Externen zu kommunizieren als firmenintern). 

Was passiert mit den zusätzlichen Ergebnissen?

Auch wenn Motivation und Mitarbeiterbindung üblicherweise Themen für ein Projekt im Bereich der BGF oder der Unternehmensberatung wären, lassen wir diese relevanten Informationen nicht einfach unter den Tisch fallen. Erstens, weil sie exakt unser Fachgebiet – die Arbeitspsychologie – betreffen und wir diese Expertise im Interesse unserer Kunden natürlich nutzen, und zweitens, weil sie von diesem Wissen ganz erheblich profitieren können. Wir bereiten diese Themen also ebenfalls auf und berichten sie.

Wir bezeichnen diesen zweiten, nicht verpflichtenden Aspekt einer Evaluierung gerne als „bottom-up Unternehmensberatung“, weil die Empfehlungen für Optimierungen von den Beschäftigten selbst als DEN Expert*innen für ihren eigenen Arbeitsplatz kommen.

Gibt es Verpflichtungen für das Unternehmen?

Ob das Wissen, das wir hier an die Unternehmen weitergeben, genutzt wird oder nicht, ist deren Entscheidung. Wir empfehlen jedoch immer, sich damit zu beschäftigen! Warum? Weil blinde Flecken im Betrieb erkannt und beseitigt werden können. Die meisten unserer Kunden tun das auch, denn in der Regel kostet es – im Gegensatz zu einem BGF-Projekt – nur guten Willen, erhöht aber im Idealfall zwei der Schlüsselfaktoren für erfolgreiche Unternehmen, Motivation und Unternehmensbindung, deutlich.

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