Förderungen und öffentliche Unterstützung

Nicht ganz grundlos wird das Wort „Förderung“ oft mit dem Wort „Dschungel“ kombiniert. Tatsächlich ist es auch im Bereich des Arbeitnehmerschutzes so, dass sehr interessante Fördermöglichkeiten existieren die auch für die Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastungen bzw. für die betriebliche Gesundheitsförderung in Anspruch genommen werden können.

Über Förderungen können häufig etwa 30% der Projektkosten, in Ausnahmefällen sogar 60% und mehr lukriert werden. Jedoch weiß kaum ein Unternehmen, welche Unterstützungen es überhaupt gibt und welche davon es in Anspruch nehmen könnte. Und um die Sache noch komplizierter zu machen: Es hängt auch vom gewählten Experten ab, ob die Beratung (oder auch die Evaluierung) gefördert wird oder nicht.

Wir wollen den Dschungel etwas auslichten. Allgemeine Informationen finden Sie nachfolgend, im Detail beraten wir Sie in Anbetracht der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen gerne persönlich.

Förderungen für betriebsinterne Evaluierungsprojekte

Betriebe mit Arbeitsstätten, an denen maximal 50 Mitarbeiter beschäftigt werden, können das Angebot „AUVAsicher“ bzw. die Kampagne „AUVAfit“ der AUVA in Anspruch nehmen.

Sie erhalten im Zuge der „Kleinbetriebsbetreuung“ kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sowie Präventionsberatung, in deren Rahmen sie auch betreffend die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und deren Dokumentation informiert werden.

Die AUVA führt im Rahmen von „AUVAsicher“ allerdings keine Evaluierungen durch, das Projekt muss also intern – zum Beispiel von Personalverantwortlichen oder vom Chef selbst – abgewickelt werden.

Bundeslandabhängige Förderungen für alle Betriebe

Betriebe aller Größenordnungen können in ihren jeweiligen Bundesländern AUVA/WKO-Förderungen für die Beratung durch externe Experten beantragen und diese auch für die Umsetzung der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen nutzen. Die Höhe beträgt förderungs- und bundesländerabhängig von

  • 50% der Beratungskosten / max. € 500,- bis 75% der Beratungskosten / max. € 1.000,- oder von
  • 40€ bis 60€ Förderung pro Nettoberaterstunde.

Wir haben nachgerechnet: Bisher haben sich unsere geförderten Kunden dadurch im Schnitt 42,5% der gesamten Evaluierungskosten erspart!

Externe Beratung als anrechenbare Präventionszeit

Betriebe mit Arbeitsstätten, an denen mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen laut ASchG (§82a) Fachkräfte (Arbeitspsychologen, Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte etc.) konsultieren, die präventiv tätig werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

In Anspruch genommene arbeitspsychologische Beratungsleistungen, etwa um psychische Arbeitsbelastungen zu evaluieren, sind im Ausmaß von bis zu 25% der Gesamtpräventionszeit anrechenbar.

Ein mittelständischer Betrieb kann so mit einem von Arbeitspsychologen durchgeführten Projekt zur Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen häufig schon ein Viertel der jährlich anfallenden Präventionszeiten dokumentieren.

Beispiele geförderter Projekte

Unsere geförderte Projekte entsprechen allen gesetzlichen Vorschriften und qualitativen Vorgaben von AUVA und Arbeitsinspektorat. Wir unterstützen unsere Kundenunternehmen selbstverständlich umfassend bei der Administration und der erfolgreichen Abwicklung der jeweiligen Förderung.

Best-Practice Projekte

Unsere Evaluierungsprojekte gemäß ASchG werden immer individuell an die jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst. Wir blicken bereits auf eine lange Liste erfolgreich durchgeführter Projekte von Vorarlberg bis zum Burgenland zurück. Lernen Sie unsere Arbeitsweise kennen und werfen Sie einen Blick auf unsere Best-Practice Projekte​.

     

     

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