Evaluierungsergebnisse – Pflicht und Kür

Vorab: Unsere Aufgabe sehen wir im Bereich der Evaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG, nicht im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Die Evaluierung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Unsere Aufgabe ist also, für unsere Kunden ihre gesetzeskonforme Umsetzung effizient sicherzustellen. Und das tun wir selbstverständlich! Daher basiert auch jedes Offert, das wir stellen, ausschließlich auf dem Aufwand,[…]

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