Wenn Unternehmen eine Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz planen, taucht früher oder später eine praktische Frage auf: Müssen tatsächlich alle Beschäftigten befragt werden?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Eine Befragung sämtlicher Beschäftigter ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Entscheidend ist vielmehr, dass alle Arbeits- und Tätigkeitsbereiche des Unternehmens bei der Evaluierung berücksichtigt werden.
In vielen Fällen ist es dennoch sinnvoll, möglichst allen Beschäftigten die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben.
Was verlangt das Gesetz?
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind an den Arbeitsplätzen die „Arbeitsaufgaben / Tätigkeiten“, die „Arbeitsumgebung“, die „Arbeitsabläufe“ und die „Sozialen Beziehungen / das Organisationsklima“ zu berücksichtigen.
Das bedeutet aber nicht, dass jede einzelne beschäftigte Person einen Fragebogen ausfüllen oder an einem Interview teilnehmen muss.
Wie wir auch in den FAQs erläutern, ist entscheidend, dass alle Arbeits- und Tätigkeitsbereiche in die Ermittlung einbezogen werden. Bei ausreichend großen Unternehmen kann deshalb grundsätzlich auch mit einer repräsentativen Stichprobe gearbeitet werden, sofern darin die unterschiedlichen Arbeits- und Tätigkeitsbereiche angemessen vertreten sind.
Der entscheidende Bezugspunkt ist also nicht die einzelne Person, sondern der Arbeitsplatz beziehungsweise die Tätigkeit.
Es geht um Arbeitsbedingungen, nicht um die Psyche einzelner Personen
Dieser Unterschied ist wesentlich, um den Sinn der Evaluierung richtig zu verstehen.
Bei einer Evaluierung psychischer Belastungen wird nicht untersucht, ob einzelne Beschäftigte besonders gestresst, psychisch belastbar oder möglicherweise psychisch erkrankt sind. Ermittelt werden vielmehr Einflüsse, die von den Arbeitsbedingungen ausgehen.
Dazu gehören beispielsweise hoher Zeitdruck, häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten, geringe Handlungsspielräume, belastende Umgebungsbedingungen oder problematische soziale Beziehungen am Arbeitsplatz.
In einem Projekt zur Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz werden weder die psychische Gesundheit einzelner Beschäftigter noch deren individuelle Charaktereigenschaften erhoben. Gegenstand der Evaluierung sind einzig und alleine die Bedingungen, unter denen gearbeitet wird. Um dies zu unterstreichen und den Beschäftigten die Sorge zu nehmen, charakterlich „durchleuchtet“ zu werden, sollte eine Evaluierung auch so konzipiert sein, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder deren persönliche Disposition möglich sind.
Wann kann eine Stichprobe ausreichen?
Bei größeren Organisationen kann eine sorgfältig zusammengestellte Stichprobe durchaus sinnvoll sein.
Angenommen, ein Unternehmen beschäftigt mehrere tausend Personen in Verwaltung, Produktion, Vertrieb, Logistik und Außendienst. Für eine gesetzeskonforme Ermittlung ist nicht zwingend erforderlich, dass jede einzelne Person an einer Befragung teilnimmt.
Notwendig ist jedoch, dass die unterschiedlichen Arbeitssituationen ausreichend berücksichtigt werden. Eine Stichprobe darf also nicht beispielsweise überwiegend aus Verwaltungsmitarbeitenden bestehen, wenn ein wesentlicher Teil der Belegschaft in Produktion oder Außendienst tätig ist.
Zu berücksichtigen sind:
- unterschiedliche Tätigkeiten und Arbeitsplätze,
- Standorte oder Organisationseinheiten,
- Schicht- und Arbeitszeitmodelle,
- Führungs- und Teamstrukturen sowie
- besondere Arbeitsbedingungen einzelner Beschäftigtengruppen.
Auch die Arbeitsinspektion betont bei der Arbeitsplatzevaluierung die Bedeutung einer angemessenen Beteiligung der Beschäftigten und die Frage, ob unterschiedliche Beschäftigtengruppen und Risiken ausreichend repräsentiert sind.
Eine Stichprobe ist daher nur dann sinnvoll, wenn sie die tatsächliche Struktur der Arbeitsbedingungen im Unternehmen abbildet.
Warum eine Vollbefragung trotzdem oft sinnvoll ist
Dass nicht alle Beschäftigten befragt werden müssen, bedeutet allerdings nicht, dass man möglichst wenige befragen sollte.
Gerade bei einer standardisierten Online-Befragung verursacht es häufig nur geringen zusätzlichen Aufwand, allen Beschäftigten die Teilnahme zu ermöglichen. Eine Vollbefragung bietet zudem mehrere Vorteile.
Je mehr Beschäftigte teilnehmen, desto zuverlässiger lassen sich Belastungsschwerpunkte erkennen. Hinzu kommt aber noch ein weiterer wichtiger Aspekt: die Akzeptanz des Evaluierungsprozesses. Wenn alle Beschäftigten eingeladen werden, haben sie die Möglichkeit, ihre Wahrnehmung der Arbeitsbedingungen einzubringen. Das kann die Bereitschaft erhöhen, sich später auch an der Konkretisierung von Belastungen und an der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zu beteiligen.
Eine Vollbefragung ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer hundertprozentigen Rücklaufquote. Beschäftigte können zur Teilnahme eingeladen werden, ohne dass tatsächlich jeder Fragebogen ausgefüllt wird. Entscheidend ist, ob die erzielte Beteiligung ausreicht, um die relevanten Arbeitsbedingungen fundiert beurteilen zu können.
Der Fragebogen dient dabei häufig als Screening-Instrument, mit dem Belastungsschwerpunkte identifiziert werden. Diese müssen anschließend z.B. mittels vertiefender Interviews mit repräsentativen Personen der jeweiligen Tätigkeitsgruppe näher untersucht und konkretisiert werden.
Fazit: Nicht jede Person … aber jede relevante Arbeitssituation
Eine gesetzeskonforme Evaluierung psychischer Belastungen verlangt keine hundertprozentige Befragung aller Beschäftigten. Sie verlangt jedoch eine ausreichend umfassende Ermittlung und Beurteilung der relevanten Arbeitsbedingungen.
Bei großen Unternehmen kann dafür auch eine methodisch gut geplante Stichprobe ausreichend sein. In kleineren Betrieben oder bei sehr unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen ist dagegen in der Regel eine möglichst vollständige Einbeziehung der Beschäftigten zweckmäßiger.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
„Haben wirklich alle Beschäftigten den Fragebogen ausgefüllt?“
Sondern:
„Haben wir alle relevanten Arbeits- und Tätigkeitsbereiche so erfasst, dass bestehende psychische Belastungen zuverlässig erkannt und geeignete Maßnahmen daraus abgeleitet werden können?“
Genau daran sollte sich die Planung einer guten Evaluierung orientieren.