29. Januar 2018

Typischer Projekt- und Ablaufplan

Auch wenn unsere Projekte zur Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz gemäß ASchG & B-BSG auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind und kein Projekt einem anderen gleicht, wollen wir hier doch einen „typischen“ Projektablauf skizzieren.

Der typische Ablauf eines IEPB-Evaluierungsprojekts sieht wie folgt aus:

  1. Detaillierte Projektplanung
    • Implementierung einer Projektgruppe als Entscheidungsgremium (Aufwand insgesamt: üblicherweise drei Projektmeetings bei KMU, bei Großbetrieben abhängig von der Unternehmensgröße)
    • Projekt- und Terminplan (Gesamt-Projektlaufzeit in einem typischen mittelständischen Betrieb: ca. 3 Monate)
  2. Befragung möglichst aller Mitarbeiter:innen
    • Hauseigenes, wissenschaftlich validiertes und anerkanntes Verfahren: Vienna Inventory for Stress in Organisations, VISO; (nach ÖNORM EN ISO 10075-3; Online und/oder Papier-Bleistift; gesicherte Anonymität)
    • Upgrade zur vollwertigen Mitarbeiterbefragung mit Zusatzmodulen oder individuellen Fragen möglich
    • Viele Fremdsprachenversionen vorhanden
    • Aussagekräftige Branchen-Benchmarks vorhanden
  3. Konkretisierung & Beurteilung der Belastungen
    • gemeinsame Entscheidung und Planung der Belastungskonkretisierung, falls erforderlich (üblicherweise durch Interviews; in Deutsch & Englisch möglich; telefonisch, online oder Präsenz)
    • Konkretisierung der Belastungen mit wenigen repräsentativen Mitarbeiter:innen der entsprechenden Arbeitsbereiche
    • Eigene, wissenschaftlich validierte Interviewverfahren – optimiert zur Onlinevorgabe
  4. Gezielte Maßnahmen
    • Die Projektgruppe beschließt gemeinsam sinnvolle Maßnahmen
    • volle Kontrolle über Ressourcen- und Geldbudget
  5. ASchG-konforme Dokumentation
    • Sorgfältige Dokumentation der Evaluierung im detaillierten Endbericht sowie im betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument durch IEPB, um Rechtssicherheit zu gewährleisten
  6. Sinnvolle Wirksamkeitskontrolle (18 bis 24 Monate nach Maßnahmenbeschluss)
    • Wirksamkeitskontrolle entsprechend den Vorgaben des ASchG und des zentralen Arbeitsinspektorates

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Gerne betreuen wir auch Ihr Evaluierungsprojekt gemäß ASchG oder B-BSG!

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