WKST/AUVA-Fördergelder für die Steiermark

Sie planen ein Projekt zur Evaluierung psychischer Arbeitsbelastung in Ihrem Unternehmen und suchen externe Unterstützung? Nützen Sie die bestehenden Förderungsmöglichkeiten in der Steiermark!

Unternehmen aller Branchen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark (WKST) sind, können eine Förderung von externen Beratungsleistungen im Bereich der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz beantragen.

Die Förderung beträgt 75 % der Nettoberatungskosten, maximal € 1.000,00. Die Förderung wird von der WKST administriert und erfolgt aus Geldern der AUVA. Sie ist aus Qualitätsgründen daran gebunden, dass nur von der AUVA ausdrücklich zugelassene Experten diese Leistungen durchführen. Zu diesen gehören die IEPB-Arbeitspsychologen selbstverständlich. Gerne kümmern wir uns auch um Ihr Evaluierungsprojekt!

Beispiel eines geförderten Evaluierungsprojekts gemäß ASchG

Die IEPB GmbH wurde als externer Dienstleister beauftragt, den Prozess zur gesetzeskonformen Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastungen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) punktuell zu begleiten. IEPB übernahm die Durchführung und Auswertung des Online-Screenings sowie die Analyse der Ergebnisse und die Beratung der Projektgruppe bezüglich einer notwendigen Konkretisierung der erhobenen Belastungsschwerpunkte. Zusätzlich hat IEPB für das Kundenunternehmen alle notwendigen inhaltlichen und administrativen Schritte zur Erlangung der WKST/AUVA-Projektförderung übernommen.

Mittelständischer Betrieb im IT-Sektor

(ca. 50 Mitarbeiter; 2017)

Die Evaluierung umfasste folgende Projektschritte:

  • Informationssammlung und Kick-Off: Sichtung aller bestehenden Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und BGF-Dokumente; Beratung bei der Projektkonzeption; Projektgruppen-Kick-Off mit allen relevanten betriebsinternen Personen (Vertretung der GF, Vertretung der MA, SVP)
  • Online-Screening von Belastungsschwerpunkten mittels von der AUVA genehmigtem Onlinefragebogen: Zweiwöchiger Erhebungszeitraum samt IEPB-Monitoring für aussagekräftige Rücklaufquoten (87%), Auswertung und Analyse der Ergebnisse für die Projektgruppe
  • Ergebnisgespräch in der Projektgruppe: Besprechung der Ergebnisse des Online-Screenings; Beschluss und Planung eines Vorgehens zur Konkretisierung der erhobenen Belastungsschwerpunkte
  • Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen: wird nach Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im zweiten Halbjahr 2019 stattfinden.

Die bewilligte Förderung wurde direkt nach Begleichung der IEPB-Rechnung ausbezahlt und reduzierte die Kosten für das Unternehmen um mehr als 50 Prozent.

Beispiele geförderter Projekte

Unsere geförderte Projekte entsprechen allen gesetzlichen Vorschriften und qualitativen Vorgaben von AUVA und Arbeitsinspektorat. Wir unterstützen unsere Kundenunternehmen selbstverständlich umfassend bei der Administration und der erfolgreichen Abwicklung der jeweiligen Förderung.

Best-Practice Projekte

Unsere Evaluierungsprojekte gemäß ASchG werden immer individuell an die jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst. Wir blicken bereits auf eine lange Liste erfolgreich durchgeführter Projekte von Vorarlberg bis zum Burgenland zurück. Lernen Sie unsere Arbeitsweise kennen und werfen Sie einen Blick auf unsere Best-Practice Projekte​.

     

     

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